Fürs Dossier: mit Strg+P (am Mac: Cmd+P) drucken und im Druckdialog «Als PDF speichern» wählen. Menüs und Fusszeile kommen nicht mit aufs Blatt; Firmenname, UID, Status und Quelle stehen oben auf dem Ausdruck.
Die Rechtseinheit ist gelöscht und damit nicht mehr rechtsfähig.
Dies ist keine Bonitätsauskunft und keine Bewertung natürlicher Personen. Der Indikator fasst ausschliesslich Tatsachen zusammen, die im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert wurden, und weist jede einzelne davon mit Datum aus. Zahlungserfahrungen, Betreibungsregisterauszüge und Jahresrechnungen fliessen nicht ein — sie liegen uns nicht vor.
Die Gesellschaft bezweckt die Betreibung einer Blutstammzellenbank und der damit zusammenhängenden Dienstleistungen, wie insbesondere die Filterung von Blutstammzellen aus Nabelschnurblut, deren Aufbewahrung, Verwaltung, Überwachung sowie Herausgabe an die Spender oder Drittpersonen im Rahmen der gesetzlichen Ordnung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen irgendwelcher Art im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben oder veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann Liegenschaften und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, belasten und veräussern sowie durch Beschluss des Verwaltungsrates Zweigniederlassungen und Agenturen im In- oder Ausland errichten.
Keine Personen erfasst
Für diese Firma liegt seit Beginn der Datenreihe keine Publikation mit einer Personenliste vor.
Löschung: Bisreba AG in Liquidation
Bisreba AG in Liquidation, in Uzwil, CHE-114.135.664, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 150 vom 07.08.2025, Publ. 1006403344). Nachdem die Zustimmung der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorliegt, wird die Rechtseinheit im Handelsregister gelöscht.
Bisreba AG in Liquidation, in Uzwil, CHE-114.135.664, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 131 vom 10.07.2023, Publ. 1005791316). Liquidation beendet. Die Gesellschaft kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen Steuerverwaltung noch nicht gelöscht werden.