Firmenname prüfen

Gleichen Sie einen Wunschnamen mit den bereits eingetragenen Schweizer Firmen ab. Das Werkzeug zeigt identische und ähnliche Einträge — eine Vorabprüfung vor dem Gang zum Handelsregisteramt, keine Rechtsauskunft.

Was gilt und wer entscheidet

Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Sie vergleicht einen Namen mit einem Datenbestand und zeigt das Ergebnis. Über die Eintragbarkeit einer Firma entscheidet allein das Handelsregisteramt des Sitzkantons, genehmigt wird der Eintrag vom Eidgenössischen Amt für das Handelsregister (EHRA). Wer Sicherheit braucht, bevor Statuten und Kapital stehen, verlangt beim kantonalen Handelsregisteramt eine kostenpflichtige Vorprüfung.

Die Regeln in Kürze

  • Deutliche Unterscheidbarkeit (Art. 951 OR). Eine neue Firma muss sich von den bereits in der Schweiz eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden. Massstab ist der Gesamteindruck, nicht der Buchstabenvergleich.
  • Kein Täuschungspotenzial (Art. 944 OR). Die Firma darf keine Tätigkeit, Grösse, Herkunft oder amtliche Stellung vorspiegeln, die nicht besteht, und keinem öffentlichen Interesse widersprechen.
  • Pflichtbestandteile. Aktiengesellschaft, GmbH und Genossenschaft müssen die Rechtsform in der Firma nennen; ein Einzelunternehmen muss den Familiennamen des Inhabers enthalten.
  • Rechtsformwechsel genügt nicht. «Muster AG» neben «Muster GmbH» ist derselbe Firmenkern. Genau deshalb vergleicht dieses Werkzeug den Kern und nicht die vollständige Zeichenkette.

Was hier nicht geprüft wird

  • Marken. Eine eintragbare Firma kann eine fremde Marke verletzen. Zuständig ist das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum.
  • Lauterkeitsrecht und Namensrecht. Auch ausserhalb des Handelsregisters kann ein Name Rechte Dritter berühren.
  • Domains und Konten in sozialen Netzen. Andere Ordnung, andere Registrierungsstelle, anderes Ergebnis.
  • Der vollständige Registerbestand. Für eine Recherche über alle eingetragenen Firmen nutzen Sie Zefix.

Woher die Daten stammen und wo sie aufhören

Grundlage ist das Schweizerisches Handelsamtsblatt (SHAB). Firmenwatch führt 849'597 Firmen, zu denen seit dem 03.01.2025 mindestens eine Publikation erschienen ist; Datenstand 26.08.2026. Wer in diesem Zeitraum keine Publikation ausgelöst hat, fehlt hier — auch wenn die Firma seit Jahrzehnten eingetragen ist. Ein Fehltreffer ist deshalb kein Beweis. Das vollständige Verzeichnis aller Firmen führt Zefix, amtlich verbindlich ist allein der Auszug des kantonalen Handelsregisteramts. Die Daten sind nach Art. 936 OR öffentlich.

Häufige Fragen

Kann ich mit dieser Seite einen Firmennamen reservieren?
Nein. Eine Reservation eines Firmennamens kennt das Schweizer Handelsregisterrecht nicht. Ein Name ist erst geschützt, wenn die Firma eingetragen ist. Diese Seite ist eine Vorabprüfung: Sie zeigt, welche bereits eingetragenen Firmen Ihrem Wunschnamen nahekommen.
Wie stark muss sich ein neuer Firmenname von bestehenden unterscheiden?
Nach Art. 951 OR muss sich eine neue Firma von den bereits in der Schweiz eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden. Ein blosser Wechsel der Rechtsform genügt dafür nicht: Muster GmbH und Muster AG gelten als derselbe Firmenkern. Auch Zusätze wie Schweiz, Swiss, Holding oder International schaffen für sich allein keine ausreichende Unterscheidbarkeit. Wie streng das im Einzelfall beurteilt wird, entscheidet das Handelsregisteramt.
Welche Bestandteile muss eine Firma zwingend enthalten?
Bei einer Aktiengesellschaft, einer GmbH und einer Genossenschaft muss die Rechtsform in der Firma genannt sein. Ein Einzelunternehmen muss den Familiennamen des Inhabers enthalten. Zudem darf eine Firma nach Art. 944 OR nicht täuschen und keinem öffentlichen Interesse widersprechen — sie darf also weder eine Tätigkeit noch eine Grösse noch eine Herkunft vorspiegeln, die nicht besteht.
Was ist die Vorprüfung des EHRA?
Verbindlich beurteilt wird ein Firmenname erst im Eintragungsverfahren: Das kantonale Handelsregisteramt prüft die Anmeldung, das Eidgenössische Amt für das Handelsregister genehmigt den Eintrag. Wer vorher Sicherheit möchte, kann eine kostenpflichtige Vorprüfung verlangen; der Antrag läuft über das Handelsregisteramt des Sitzkantons. Konditionen und Gebühr erfragen Sie dort.
Ersetzt diese Prüfung eine Markenrecherche?
Nein. Firmenrecht und Markenrecht sind zwei getrennte Ordnungen. Ein Name kann im Handelsregister eintragbar und zugleich eine fremde Marke verletzen. Für Marken ist das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum zuständig; für die Verfügbarkeit einer Domain die zuständige Registrierungsstelle.
Ist ein Fehltreffer hier ein Freibrief?
Nein. Firmenwatch kennt die Firmen, zu denen seit Beginn der Datenreihe eine Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt erschienen ist — nicht das vollständige Handelsregister. Für eine Recherche über den gesamten Bestand nutzen Sie Zefix; verbindlich ist ohnehin erst der Entscheid des Handelsregisteramts.
Wie vergleicht dieses Werkzeug die Namen?
Verglichen wird nicht die Zeichenkette, sondern der Firmenkern: kleingeschrieben, ohne Akzente und ohne Rechtsformzusatz. Muster AG, MUSTER GmbH und Muster Sàrl haben denselben Kern und werden als identisch gemeldet. Zusätzlich wird jeder Wortbestandteil ab drei Zeichen einzeln gesucht, damit auch umgestellte Wortfolgen auffallen.

Nach der Gründung: den Namen im Blick behalten

Wer einen Namen aufbaut, will wissen, wenn jemand in die Nähe rückt. Legen Sie ein Stichwort als Filter an — etwa Ihren Firmenkern — und Sie erhalten jede neue Eintragung, die dieses Wort in Firma oder Zweck führt, am nächsten Morgen per E-Mail. Der Gratis-Tarif enthält einen Filter, dauerhaft und ohne Zahlungsmittel.

Weitere kostenlose Werkzeuge

Hinweis: Durchsucht werden ausschliesslich die im Handelsregister eingetragenen Firmen. Bei Einzelunternehmen enthält die Firma von Gesetzes wegen den Familiennamen der Inhaberin oder des Inhabers (Art. 945 OR) — dieser Bestandteil erscheint deshalb auch hier. Darüber hinaus werden keine Angaben zu natürlichen Personen durchsucht oder ausgegeben. Mehr dazu unter Datenschutz.