Fürs Dossier: mit Strg+P (am Mac: Cmd+P) drucken und im Druckdialog «Als PDF speichern» wählen. Menüs und Fusszeile kommen nicht mit aufs Blatt; Firmenname, UID, Status und Quelle stehen oben auf dem Ausdruck.
Die Rechtseinheit ist gelöscht und damit nicht mehr rechtsfähig.
Dies ist keine Bonitätsauskunft und keine Bewertung natürlicher Personen. Der Indikator fasst ausschliesslich Tatsachen zusammen, die im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert wurden, und weist jede einzelne davon mit Datum aus. Zahlungserfahrungen, Betreibungsregisterauszüge und Jahresrechnungen fliessen nicht ein — sie liegen uns nicht vor.
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen im Gebiet der Informationstechnologie, insbesondere Konzeption, Entwicklung, Herstellung und Verkauf von Software, einschliesslich Dienstleistungen in den Bereichen Analyse, Wartung, Controlling und Optimierung von Software, sowie Suchmaschinenoptimierung, Online-Marketing und damit zusammenhängende Grafik- und Illustrationsdienstleistungen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten sowie alle kommerziellen und finanziellen Transaktionen durchführen, die der Verwirklichung ihres Zwecks förderlich sein könnten. Die Gesellschaft kann ferner im In- und Ausland Grundeigentum und Wertschriften erwerben, veräussern, bewirtschaften und verwalten; sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen, Darlehen aufnehmen und gewähren, Garantien und andere Sicherheiten für Tochtergesellschaften und Dritte stellen sowie Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und verwerten.
Keine Personen erfasst
Für diese Firma liegt seit Beginn der Datenreihe keine Publikation mit einer Personenliste vor.
Löschung: DK Market Analytics AG in Liquidation
DK Market Analytics AG in Liquidation, in Winterthur, CHE-134.410.980, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 81 vom 26.04.2024, Publ. 1006018423). Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird die Gesellschaft im Sinne von Art. 159a Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht.