(ERP Solutions SA en liquidation) (ERP Solutions Ltd in liquidation)
Fürs Dossier: mit Strg+P (am Mac: Cmd+P) drucken und im Druckdialog «Als PDF speichern» wählen. Menüs und Fusszeile kommen nicht mit aufs Blatt; Firmenname, UID, Status und Quelle stehen oben auf dem Ausdruck.
Die Rechtseinheit ist gelöscht und damit nicht mehr rechtsfähig.
An dieser Adresse sind 16 Rechtseinheiten eingetragen. Das deutet auf ein Domizil bei einem Treuhänder hin, nicht auf eigene Räumlichkeiten.
Dies ist keine Bonitätsauskunft und keine Bewertung natürlicher Personen. Der Indikator fasst ausschliesslich Tatsachen zusammen, die im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert wurden, und weist jede einzelne davon mit Datum aus. Zahlungserfahrungen, Betreibungsregisterauszüge und Jahresrechnungen fliessen nicht ein — sie liegen uns nicht vor.
Erbringung von Informatikdienstleistungen insbesondere Beratung, Einführung und Betrieb von ERP Lösungen und der technischen Infrastruktur; Betrieb von Informatik und Dienstleistungs-Outsourcing; Entwicklung, Verkauf, Unterhalt und Unterstützung von und Handel mit Software. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und des Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke, Urheberrechte, Patente und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräussern.
Keine Personen erfasst
Für diese Firma liegt seit Beginn der Datenreihe keine Publikation mit einer Personenliste vor.
Löschung: ERP Solutions AG in Liquidation
ERP Solutions AG in Liquidation, in Wallisellen, CHE-337.312.659, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 115 vom 16.06.2023, Publ. 1005769946). Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird die Gesellschaft im Sinne von Art. 159a Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht.