Fürs Dossier: mit Strg+P (am Mac: Cmd+P) drucken und im Druckdialog «Als PDF speichern» wählen. Menüs und Fusszeile kommen nicht mit aufs Blatt; Firmenname, UID, Status und Quelle stehen oben auf dem Ausdruck.
An dieser Adresse sind 32 Rechtseinheiten eingetragen. Das deutet auf ein Domizil bei einem Treuhänder hin, nicht auf eigene Räumlichkeiten.
Das Domizil lautet auf «c/o Ferax Treuhand AG» — die Rechtseinheit ist bei einer anderen Person oder Firma untergebracht.
Dies ist keine Bonitätsauskunft und keine Bewertung natürlicher Personen. Der Indikator fasst ausschliesslich Tatsachen zusammen, die im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert wurden, und weist jede einzelne davon mit Datum aus. Zahlungserfahrungen, Betreibungsregisterauszüge und Jahresrechnungen fliessen nicht ein — sie liegen uns nicht vor.
Erfüllung ausschliesslich gemeinnütziger und kultureller Aufgaben durch Zuwendungen an im Kanton Zürich steuerbefreite Organisationen und Institutionen oder an Organisationen und Institutionen, deren Tätigkeit im allgemeinen schweizerischen Interesse liegt. Sie kann im Rahmen des Stiftungszweckes auch Zuwendungen an Einzelpersonen und/oder konkrete Einzelprojekte ausrichten. Die Stiftung verfolgt weder kaufmännische noch Erwerbszwecke. Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben durch Ausrichtung von Zuwendungen ausschliesslich zu folgenden Zwecken: Linderung menschlicher Not; Fürsorge für Kinder, Jugendliche, ältere Menschen, Kranke, Invalide und Gebrechliche; Ausbildung und Fortbildung von minderbemittelten Menschen; Förderung wissenschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Schaffens; Förderung von Heimat-, Natur- und Umweltschutz.
Keine Personen erfasst
Für diese Firma liegt seit Beginn der Datenreihe keine Publikation mit einer Personenliste vor.
Keine Meldungen erfasst
Jetty, Aron und Simon Blum-Stiftung, in Zürich, CHE-101.825.363, Stiftung (SHAB Nr. 235 vom 02.12.2021, Publ. 1005347183). Aufsichtsbehörde neu: ATIOZ, BVG- und Stiftungsaufsicht Tessin, Ostschweiz und Zürich (CHE-237.928.334). [Eintrag aufgrund des neuen Gesetzes über die BVG- und Stiftungsaufsicht (BSAG) vom 30. Juni 2025 sowie der Interkantonalen Vereinbarung über die BVG- und Stiftungsaufsicht der Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin (IVBSA) vom 22. Mai 2024.]