Fürs Dossier: mit Strg+P (am Mac: Cmd+P) drucken und im Druckdialog «Als PDF speichern» wählen. Menüs und Fusszeile kommen nicht mit aufs Blatt; Firmenname, UID, Status und Quelle stehen oben auf dem Ausdruck.
Das Domizil lautet auf «c/o Marina Meijer-von Tscharner» — die Rechtseinheit ist bei einer anderen Person oder Firma untergebracht.
Dies ist keine Bonitätsauskunft und keine Bewertung natürlicher Personen. Der Indikator fasst ausschliesslich Tatsachen zusammen, die im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert wurden, und weist jede einzelne davon mit Datum aus. Zahlungserfahrungen, Betreibungsregisterauszüge und Jahresrechnungen fliessen nicht ein — sie liegen uns nicht vor.
Die Gesellschaft bezweckt die Beteiligung an Unternehmen des In- und Auslandes.
Keine Personen erfasst
Für diese Firma liegt seit Beginn der Datenreihe keine Publikation mit einer Personenliste vor.
Keine Meldungen erfasst
Mamema AG, in Therwil, CHE-115.804.686, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 178 vom 14.09.2023, Publ. 1005838079). Statutenänderung: 13.05.2025. Qualifizierte Tatbestände neu: [Die Bestimmung über die Sacheinlage/Sachübernahme bei der Kapitalerhöhung vom 17.11.2010 ist aus den Statuten gestrichen worden.] [gestrichen: Sacheinlage/Sachübernahme: Die Gesellschaft übernimmt gemäss Sacheinlage- und -übernahmevertrag vom 17.11.2010 diverse Beteiligungen an Gesellschaften und Trusts im Werte und zum Preise von CHF 3'106'422.50. CHF 50'000.-- werden für die vollständige Liberierung der 100 Namenaktien zu CHF 1'000.--, welche zu 50 % liberiert sind, verwendet. Gleichzeitig werden im Rahmen einer ordentlichen Kapitalerhöhung 200 voll liberierte Namenaktien zu CHF 1'000.-- ausgegeben und weitere CHF 35'000.-- zur Liberierung der neu ausgegebenen 35 Namenpartizipationsscheine zu CHF 1'000.-- verwendet. Der Restbetrag von CHF 2'821'422.50 wird als Guthaben gegenüber der Gesellschaft gutgeschrieben.]. Mitteilungen neu: Die Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre und allfällige Partizipanten erfolgen durch Briefe, E-Mail oder eine vom Verwaltungsrat bezeichnete elektronische Kommunikationsplattform an die im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre. Sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt, kann der Verwaltungsrat Mitteilungen durch einmalige Veröffentlichung im Publikationsorgan vornehmen.