Fürs Dossier: mit Strg+P (am Mac: Cmd+P) drucken und im Druckdialog «Als PDF speichern» wählen. Menüs und Fusszeile kommen nicht mit aufs Blatt; Firmenname, UID, Status und Quelle stehen oben auf dem Ausdruck.
Die Rechtseinheit ist gelöscht und damit nicht mehr rechtsfähig.
Dies ist keine Bonitätsauskunft und keine Bewertung natürlicher Personen. Der Indikator fasst ausschliesslich Tatsachen zusammen, die im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert wurden, und weist jede einzelne davon mit Datum aus. Zahlungserfahrungen, Betreibungsregisterauszüge und Jahresrechnungen fliessen nicht ein — sie liegen uns nicht vor.
Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung, die Vermarktung, den Kauf und Verkauf von eigenen und fremden Video Games, Simulationen, virtualer Realität und künstlicher Intelligenz sowie die Erbringung von sämtlichen weiteren Dienstleistungen in diesem Zusammenhang. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben.
Keine Personen erfasst
Für diese Firma liegt seit Beginn der Datenreihe keine Publikation mit einer Personenliste vor.
Löschung: MENTAL INTERACTIVE GmbH in Liquidation
MENTAL INTERACTIVE GmbH in Liquidation, in Berikon, CHE-462.238.860, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 235 vom 04.12.2025, Publ. 1006503233). Nachdem die Zustimmungen der Steuerverwaltungen eingegangen sind, wird die Firma im Handelsregister gelöscht.
MENTAL INTERACTIVE GmbH in Liquidation, in Berikon, CHE-462.238.860, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 224 vom 18.11.2024, Publ. 1006181203). Liquidation beendet. [Die Löschung der Gesellschaft erfolgt, sobald die Zustimmungen der Steuerverwaltungen vorliegen.]