Fürs Dossier: mit Strg+P (am Mac: Cmd+P) drucken und im Druckdialog «Als PDF speichern» wählen. Menüs und Fusszeile kommen nicht mit aufs Blatt; Firmenname, UID, Status und Quelle stehen oben auf dem Ausdruck.
An dieser Adresse sind 18 Rechtseinheiten eingetragen. Das deutet auf ein Domizil bei einem Treuhänder hin, nicht auf eigene Räumlichkeiten.
Das Domizil lautet auf «c/o Mercedes-Benz Automobil AG» — die Rechtseinheit ist bei einer anderen Person oder Firma untergebracht.
Dies ist keine Bonitätsauskunft und keine Bewertung natürlicher Personen. Der Indikator fasst ausschliesslich Tatsachen zusammen, die im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert wurden, und weist jede einzelne davon mit Datum aus. Zahlungserfahrungen, Betreibungsregisterauszüge und Jahresrechnungen fliessen nicht ein — sie liegen uns nicht vor.
Vorsorge für die Arbeitnehmer der Firma "Mercedes-Benz Automobil AG", in Schlieren, und der Firma "Merbag Holding AG", in Zug, sowie der mit ihr wirtschaftlich und finanziell verbundenen Unternehmen bei Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit und im Todesfall für ihre Hinterbliebenen. Ferner können bei unverschuldeter Notlage den im Dienste der Firmen "Mercedes-Benz Automobil AG" und Merbag Holding AG" sowie der mit diesen wirtschaftlich und finanziell verbundenen Unternehmen stehenden oder ehemaligen Arbeitnehmern und ihren Hinterbliebenen Unterstützungen gewährt werden. Kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen.
Keine Personen erfasst
Für diese Firma liegt seit Beginn der Datenreihe keine Publikation mit einer Personenliste vor.
Keine Meldungen erfasst
Merbag-Personalstiftung, in Schlieren, CHE-109.727.445, Stiftung (SHAB Nr. 140 vom 21.07.2022, Publ. 1005525672). Aufsichtsbehörde neu: ATIOZ, BVG- und Stiftungsaufsicht Tessin, Ostschweiz und Zürich (CHE-237.928.334). [Eintrag aufgrund des neuen Gesetzes über die BVG- und Stiftungsaufsicht (BSAG) vom 30. Juni 2025 sowie der Interkantonalen Vereinbarung über die BVG- und Stiftungsaufsicht der Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin (IVBSA) vom 22. Mai 2024.]