Fürs Dossier: mit Strg+P (am Mac: Cmd+P) drucken und im Druckdialog «Als PDF speichern» wählen. Menüs und Fusszeile kommen nicht mit aufs Blatt; Firmenname, UID, Status und Quelle stehen oben auf dem Ausdruck.
Die Rechtseinheit ist gelöscht und damit nicht mehr rechtsfähig.
Dies ist keine Bonitätsauskunft und keine Bewertung natürlicher Personen. Der Indikator fasst ausschliesslich Tatsachen zusammen, die im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert wurden, und weist jede einzelne davon mit Datum aus. Zahlungserfahrungen, Betreibungsregisterauszüge und Jahresrechnungen fliessen nicht ein — sie liegen uns nicht vor.
Die Gesellschaft bezweckt die Führung von Kiosken, den Verkauf von Kiosk-Artikeln, Getränken sowie den Handel mit Waren aller Art, Import und Export von Waren und Konsumgütern aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Keine Personen erfasst
Für diese Firma liegt seit Beginn der Datenreihe keine Publikation mit einer Personenliste vor.
Löschung: P. Loti GmbH
P. Loti GmbH, in Zürich, CHE-244.138.679, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 16 vom 24.01.2025, Publ. 1006237134). Die Rechtseinheit wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.
P. Loti GmbH, in Zürich, CHE-244.138.679, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 55 vom 20.03.2023, Publ. 1005703808). Das amtliche Verfahren zur Löschung der Rechtseinheit gemäss Art. 934 OR i.V.m. Art. 153 HRegV ist gemäss rechtskräftiger Verfügung vom 21.11.2024 abgeschlossen. Die Rechtseinheit kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen noch nicht gelöscht werden.