(POWERSQUAD Sàrl) (POWERSQUAD Sagl) (POWERSQUAD Ltd liab. Co)
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Die Rechtseinheit ist gelöscht und damit nicht mehr rechtsfähig.
Dies ist keine Bonitätsauskunft und keine Bewertung natürlicher Personen. Der Indikator fasst ausschliesslich Tatsachen zusammen, die im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert wurden, und weist jede einzelne davon mit Datum aus. Zahlungserfahrungen, Betreibungsregisterauszüge und Jahresrechnungen fliessen nicht ein — sie liegen uns nicht vor.
Die Gesellschaft bezweckt das Führen von Online-Shops, insbesondere für Fitness Supplements, Kleidung und Trainingsartikel, sowie die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Personal Training, Sport- und Ernährungsberatung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Keine Personen erfasst
Für diese Firma liegt seit Beginn der Datenreihe keine Publikation mit einer Personenliste vor.
Löschung: POWERSQUAD GmbH
POWERSQUAD GmbH, in Schlieren, CHE-195.613.130, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 44 vom 05.03.2025, Publ. 1006273479). Die Rechtseinheit wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.
POWERSQUAD GmbH, in Schlieren, CHE-195.613.130, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 20 vom 28.01.2022, Publ. 1005391711). Das amtliche Verfahren zur Löschung der Rechtseinheit gemäss Art. 934 OR i.V.m. Art. 153 HRegV ist gemäss rechtskräftiger Verfügung vom 13.01.2025 abgeschlossen. Die Rechtseinheit kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen noch nicht gelöscht werden.