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Über die Rechtseinheit wurde der Konkurs eröffnet.
Dies ist keine Bonitätsauskunft und keine Bewertung natürlicher Personen. Der Indikator fasst ausschliesslich Tatsachen zusammen, die im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert wurden, und weist jede einzelne davon mit Datum aus. Zahlungserfahrungen, Betreibungsregisterauszüge und Jahresrechnungen fliessen nicht ein — sie liegen uns nicht vor.
Herstellung und Verkauf von Kuchen und Desserts, Ausführen von Reinigungs- und Bodenbelagsarbeiten.
Keine Personen erfasst
Für diese Firma liegt seit Beginn der Datenreihe keine Publikation mit einer Personenliste vor.
Konkurseröffnung: Ramakic Suzana
Konkursverfahren abgeschlossen: Ramakic Suzana
Konkurseröffnung: Ramakic Suzana
Konkurs widerrufen: Ramakic Suzana
Konkurseröffnung: Ramakic Suzana
Ramakic Suzana, in Härkingen, CHE-430.799.723, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 234 vom 03.12.2025, Publ. 1006501649). Über die Inhaberin dieses Einzelunternehmens ist mit Urteil des Amtsgerichtspräsidenten von Thal-Gäu, in Balsthal, am 28.01.2026, 08.15 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.
Ramakic Suzana, in Härkingen, CHE-430.799.723, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 220 vom 13.11.2025, Publ. 1006483787). In Gutheissung der Beschwerde hat das Obergericht des Kantons Solothurn mit Urteil vom 27.11.2025 das Urteil des Amtsgerichtspräsidenten von Thal-Gäu, in Balsthal, vom 10.11.2025, mit welchem über die Inhaberin des Einzelunternehmens der Konkurs eröffnet wurde, aufgehoben. Die Inhaberin ist daher wieder in die Verfügung über ihr Vermögen eingesetzt.
Ramakic Suzana, in Härkingen, CHE-430.799.723, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 75 vom 17.04.2025, Publ. 1006311962). Über die Inhaberin dieses Einzelunternehmens ist mit Urteil des Amtsgerichtspräsidenten von Thal-Gäu, in Balsthal, am 10.11.2025, 08.30 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.
Ramakic Suzana, in Härkingen, CHE-430.799.723, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 61 vom 28.03.2025, Publ. 1006294357). In Gutheissung der Beschwerde hat das Obergericht des Kantons Solothurn mit zwei Urteilen vom 11.04.2025 das Urteil des Amtsgerichtspräsidenten von Thal-Gäu, in Balsthal, vom 25.03.2025, mit welchem über die Inhaberin des Einzelunternehmens der Konkurs eröffnet wurde, aufgehoben. Die Inhaberin ist daher wieder in die Verfügung über ihr Vermögen eingesetzt.
Ramakic Suzana, in Härkingen, CHE-430.799.723, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 47 vom 09.03.2021, Publ. 1005119030). Über die Inhaberin dieses Einzelunternehmens ist mit Urteil des Amtsgerichtspräsidenten von Thal-Gäu, in Balsthal, am 25.03.2025, 09.30 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.