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Der Verein ermöglicht und fördert durch seine Dienste im Sinne der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung das Wohnen zu Hause für Menschen aller Altersgruppen, welche Pflege, Unterstützung im Haushalt, Betreuung, Begleitung und/oder Beratung benötigen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden die zentralen Spitex-Dienste angeboten, nämlich: a) Basis- und Behandlungspflege b) Akut- und Übergangspflege c) Haushaltshilfe d) Begleitung e) Mahlzeitendienst. Auf Grund von Art. 12 des Gesundheitsgesetzes (BR 500.000) und Art. 31 KPG, welche die Gemeinden verpflichten, diese Spitex-Dienste ihren Bewohnern anzubieten, delegieren die Gemeinden diese Aufgabe dem Verein. Der Auftrag der Gemeinden an den Verein wird in der individuellen Leistungsvereinbarung definiert. Der Verein kann weitere Aufträge mit ähnlichem Zweck annehmen.
Keine Personen erfasst
Für diese Firma liegt seit Beginn der Datenreihe keine Publikation mit einer Personenliste vor.
Keine Meldungen erfasst