Fürs Dossier: mit Strg+P (am Mac: Cmd+P) drucken und im Druckdialog «Als PDF speichern» wählen. Menüs und Fusszeile kommen nicht mit aufs Blatt; Firmenname, UID, Status und Quelle stehen oben auf dem Ausdruck.
Das Domizil lautet auf «c/o Hüppi AG» — die Rechtseinheit ist bei einer anderen Person oder Firma untergebracht.
Dies ist keine Bonitätsauskunft und keine Bewertung natürlicher Personen. Der Indikator fasst ausschliesslich Tatsachen zusammen, die im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert wurden, und weist jede einzelne davon mit Datum aus. Zahlungserfahrungen, Betreibungsregisterauszüge und Jahresrechnungen fliessen nicht ein — sie liegen uns nicht vor.
Unterstützt Bestrebungen, die zum Ziel haben, gesundes sportliches Bewusstsein, sportliche Vitalität und ein sportlich gesundes Klima in der gesamten Schweiz zu fördern; hilft mit, die für gesundes Sporttreiben nötigen Voraussetzungen und Bedingungen günstig zu gestalten; unterstützt in der gesamten Schweiz direkt oder indirekt jegliche sportliche Tätigkeit im Bereich des Breiten- und Invalidensportes, wie Beratung, Betreuung und Ausbildung von minderbemittelten jugendlichen Sportlerinnen und Sportlern; hilft insbesondere dort, wo Unterstützung durch andere Institutionen ungenügend ist; stellt ihre Organe für Ueberwachungs- und Koordinationsaufgaben dem "Trägerverein der Sportstiftung Winterthur" zur Verfügung; bezweckt schliesslich, mit ihren Mitteln in gemeinnütziger Weise zu dienen; verfolgt für sich keinerlei Erwerbszwecke.
Keine Personen erfasst
Für diese Firma liegt seit Beginn der Datenreihe keine Publikation mit einer Personenliste vor.
Keine Meldungen erfasst
Sportstiftung Winterthur, in Winterthur, CHE-102.076.575, Stiftung (SHAB Nr. 129 vom 06.07.2023, Publ. 1005788189). Aufsichtsbehörde neu: ATIOZ, BVG- und Stiftungsaufsicht Tessin, Ostschweiz und Zürich (CHE-237.928.334). [Eintrag aufgrund des neuen Gesetzes über die BVG- und Stiftungsaufsicht (BSAG) vom 30. Juni 2025 sowie der Interkantonalen Vereinbarung über die BVG- und Stiftungsaufsicht der Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin (IVBSA) vom 22. Mai 2024.]