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2.1 Die Stiftung bezweckt die Schaffung von Perspektiven, insbesondere durch die Errichtung und den Betrieb von: verschiedenen Wohnformen; Arbeite- und Ausbildungsplätzen; Betreuungs- und Begleitangeboten sowie; Integrationsangeboten für psychisch oder anderweitig beeinträchtigte Personen. 2.2 Zur Erfüllung des Stiftungszweckes kann die Stiftung direkt oder indirekt geeignete Unternehmen oder Betriebsteile errichten, erwerben, verwalten und veräussern. Sie kann sich an anderen Institutionen oder juristischen Personen beteiligen, solche selbst gründen, erwerben, halten, verwalten, veräussern, mit solchen fusionieren oder mit Dritten Zusammenarbeiten. Sie kann jegliche dem Zweck der Stiftung dienliche Verträge abschliessen. Die Stiftung kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Erreichung des Stiftungszwecks zu fördern. 2.3 Die Stiftung ist berechtigt, im Rahmen der Ausübung der Tätigkeiten nach Ziffer 2.1. bis 2.2 direkt oder indirekt Grundeigentum im Inland zu erwerben, zu belasten, zu veräussern und zu verwalten. Darüberhinausgehender aktiver Liegenschaftenhandel (An- und Verkauf) als eigenständiger Zweck ist ausgeschlossen. Die Stiftung verfolgt einen gemeinnützigen Zweck und weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.
Keine Personen erfasst
Für diese Firma liegt seit Beginn der Datenreihe keine Publikation mit einer Personenliste vor.
Ausgeschieden: Wijnhoven, Paulus Franciscus Henricus
Stiftung Noveos, in Uster, CHE-434.988.826, Stiftung (SHAB Nr. 60 vom 27.03.2026, Publ. 1006608680). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Wijnhoven, Paulus Franciscus Henricus, von Zürich, in Egg, Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Stiftung Noveos, in Uster, CHE-434.988.826, Stiftung (SHAB Nr. 53 vom 15.03.2024, Publ. 1005986381). Aufsichtsbehörde neu: ATIOZ, BVG- und Stiftungsaufsicht Tessin, Ostschweiz und Zürich (CHE-237.928.334). [Eintrag aufgrund des neuen Gesetzes über die BVG- und Stiftungsaufsicht (BSAG) vom 30. Juni 2025 sowie der Interkantonalen Vereinbarung über die BVG- und Stiftungsaufsicht der Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin (IVBSA) vom 22. Mai 2024.]