Fürs Dossier: mit Strg+P (am Mac: Cmd+P) drucken und im Druckdialog «Als PDF speichern» wählen. Menüs und Fusszeile kommen nicht mit aufs Blatt; Firmenname, UID, Status und Quelle stehen oben auf dem Ausdruck.
Das Domizil lautet auf «c/o Telion AG» — die Rechtseinheit ist bei einer anderen Person oder Firma untergebracht.
Dies ist keine Bonitätsauskunft und keine Bewertung natürlicher Personen. Der Indikator fasst ausschliesslich Tatsachen zusammen, die im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert wurden, und weist jede einzelne davon mit Datum aus. Zahlungserfahrungen, Betreibungsregisterauszüge und Jahresrechnungen fliessen nicht ein — sie liegen uns nicht vor.
Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zu Gunsten der Arbeitnehmer der Telion AG sowie deren Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Zweck kann insbesondere erfüllt werden durch die Erbringung der nachgenannten Leistungen an eine Personalvorsorgestiftung der Telion AG oder an eine Sammelstiftung, an die sich die Telion AG für die Vorsorge bei Alter, Invalidität und Tod angeschlossen hat; Freiwillige Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen; Freiwillige Einkaufsleistungen zur Ergänzung der reglementarischen Vorsorgeleistungen; Finanzierung von Versicherungskosten; Reglementarische Beiträge im Namen der Telion AG. Weiter bezweckt die Stiftung die Unterstützung der Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.
Keine Personen erfasst
Für diese Firma liegt seit Beginn der Datenreihe keine Publikation mit einer Personenliste vor.
Keine Meldungen erfasst
Telion-Stiftung, in Schlieren, CHE-109.719.150, Stiftung (SHAB Nr. 148 vom 03.08.2022, Publ. 1005533761). Aufsichtsbehörde neu: ATIOZ, BVG- und Stiftungsaufsicht Tessin, Ostschweiz und Zürich (CHE-237.928.334). [Eintrag aufgrund des neuen Gesetzes über die BVG- und Stiftungsaufsicht (BSAG) vom 30. Juni 2025 sowie der Interkantonalen Vereinbarung über die BVG- und Stiftungsaufsicht der Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin (IVBSA) vom 22. Mai 2024.]