Fürs Dossier: mit Strg+P (am Mac: Cmd+P) drucken und im Druckdialog «Als PDF speichern» wählen. Menüs und Fusszeile kommen nicht mit aufs Blatt; Firmenname, UID, Status und Quelle stehen oben auf dem Ausdruck.
An dieser Adresse sind 26 Rechtseinheiten eingetragen. Das deutet auf ein Domizil bei einem Treuhänder hin, nicht auf eigene Räumlichkeiten.
Das Domizil lautet auf «c/o NOMO Holding AG» — die Rechtseinheit ist bei einer anderen Person oder Firma untergebracht.
Dies ist keine Bonitätsauskunft und keine Bewertung natürlicher Personen. Der Indikator fasst ausschliesslich Tatsachen zusammen, die im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert wurden, und weist jede einzelne davon mit Datum aus. Zahlungserfahrungen, Betreibungsregisterauszüge und Jahresrechnungen fliessen nicht ein — sie liegen uns nicht vor.
Absicht der Stifter ist es, psychisch kranken und behinderten Menschen im Kanton Zürich mit verschiedensten Massnahmen das Leben zu erleichtern und sie in verschiedensten Lebenslagen zu unterstützen. Die Stiftung bezweckt die Förderung der beruflichen Integration von psychisch kranken und behinderten Menschen sowie die finanzielle, materielle und ideelle Unterstützung von psychisch kranken und behinderten Menschen im Kanton Zürich. Zu diesem Zweck übernimmt die Stiftung die Kosten von Massnahmen für die berufliche Integration von psychisch kranken und behinderten Menschen sowie weiteren Aktivitäten, welche das Leben von behinderten Menschen erleichtern. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.
Keine Personen erfasst
Für diese Firma liegt seit Beginn der Datenreihe keine Publikation mit einer Personenliste vor.
Keine Meldungen erfasst
THIMO Stiftung, in Bassersdorf, CHE-112.882.419, Stiftung (SHAB Nr. 16 vom 25.01.2021, Publ. 1005081799). Aufsichtsbehörde neu: ATIOZ, BVG- und Stiftungsaufsicht Tessin, Ostschweiz und Zürich (CHE-237.928.334). [Eintrag aufgrund des neuen Gesetzes über die BVG- und Stiftungsaufsicht (BSAG) vom 30. Juni 2025 sowie der Interkantonalen Vereinbarung über die BVG- und Stiftungsaufsicht der Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin (IVBSA) vom 22. Mai 2024.]