Fürs Dossier: mit Strg+P (am Mac: Cmd+P) drucken und im Druckdialog «Als PDF speichern» wählen. Menüs und Fusszeile kommen nicht mit aufs Blatt; Firmenname, UID, Status und Quelle stehen oben auf dem Ausdruck.
Der Zweck des Vereins: Im Sinne von Art. 60 Abs. 1 des ZGB handelt es sich einzig um einen sog. geselligen Verein, mit dem Zweck langjährigen und aufrichtigen Freundschaften, welche den Rahmen des gewöhnlichen Kollegias übertreffen, entsprechend gebührende Anerkennung mittels Gründung eines offiziellen Vereins zu verleihen. Zur Abgrenzung im Sinne von Art. 60 Abs. 1 des ZGB handelt es sich weder um einen politischen, religiösen, wissenschaftlichen, künstlerischen, wohltätigen noch anderweitig wirtschaftlichen Aufgaben widmenden Verein. Im Vordergrund stehen mit klarer Deutlichkeit die Geselligkeit, das regelmässige Zusammenkommen, das Durchführen von Vereinsreisen (z.B. jährliche Silvesterreise) oder organisieren von kleinen, festlichen Events.
Keine Personen erfasst
Für diese Firma liegt seit Beginn der Datenreihe keine Publikation mit einer Personenliste vor.
Keine Meldungen erfasst